„Partizipation“ heißt Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“ (Richard Schröder,1995)
Dazu gehört ebenso die Verständigung der Erwachsenen darauf, in welchen Fragen die Kinder selbst bestimmen, mitbestimmen oder mit handeln. Bestimmte Grundrechte der Kinder sind verbindlich in der UN- Kinderrechtskonvention §8 SGB sowie im Kinderbildungsgesetz von NRW Gesetzlich festgeschrieben.
Die Beteiligung der Kinder ist eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen von Bildungsprozessen. Durch Partizipation werden die Kinder befähigt ihr künftiges Handeln und Denken an den demokratischen Grundprinzipien auszurichten.
Wir verstehen die Kita als Lebensraum für ein achtsames, einfühlsames und wertschätzendes Miteinander, das geübt werden muss.
Alle Kinder, auch die Jüngsten, haben ein Recht sich zu partizipieren. Wir Erwachsenen helfen ihnen dabei, indem wir ihnen zeigen, was Beteiligung bedeutet und wie sie sich beteiligen können.
Mitbestimmen bedeutet, dass Kinder mit den Erwachsenen gemeinsam Entscheidungen treffen. Ist eine Entscheidung getroffen, helfen die Erwachsenen, bei der Umsetzung und alle Beteiligten halten sich bei der Umsetzung daran.